Organ der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung. Die Kirchenstiftung wird grundsätzlich durch die Kirchenverwaltung vertreten. Ihr obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben.
Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen z.B.:
- die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen,
- die Planung, Errichtung und der Unterhaltung der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude und der Unterhalt der im Eigentum der Kirchenstiftung oder Pfründestiftung stehenden Wohngebäude,
- der Unterhalt und die Leitung einer der Stiftung als Träger zugeordneten Kindertagesstätte.
- die gewissenhafte Verwaltung des sonstigen örtlichen Kirchenstiftungsvermögens.
Gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltung nach der Wahl vom 18. November 2018:
Reinhard Dietsche (Kirchenpfleger)
Helmut Beyer
Andreas Mahler
Josef Krumm
Ulrich Mayr
Werner Stempfle